Der Weg zur Therapie

Die Logopädie ist eine nicht-ärztliche, therapeutische Disziplin und als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung in Deutschland.

Die Aufgaben der Logopädie umfassen die Diagnostik, Therapie und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen sowie die Zusammenarbeit, Beratung und Anleitung von den Angehörigen.

Eine Therapie ist immer individuell. Im Fokus steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen, Anforderungen und Problemen. Das Ziel einer logopädischen Behandlung ist das Erreichen einer individuell angemessenen Kommunikationsfähigkeit. Wir arbeiten in enger Zusammenarbeit mit Arztpraxen und kooperieren bei Bedarf gerne mit Ihrer physio- oder ergotherapeutischen Praxis, der Frühförderung oder weiteren Therapeuten (z.B. Psychologen).

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Schwierigkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken oder Hören haben, wenden Sie sich zunächst an Ihren Haus- oder Kinderarzt. Neben Allgemeinmedizinern stellen auch Fachärzte wie HNO-Ärzte, Zahnärzte, Neurologen, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden oder Kinder- und Jugendpsychiater Verordnungen für Logopädie aus. Nach einer ganzheitlichen Diagnostik kann eine Verordnung auch im Sozialpädiatrischen Zentrum (z.B. in der Uniklinik in Göttingen) ausgestellt werden. Daraufhin kann die logopädische Therapie in der Praxis oder bei medizinischem Bedarf und wenn vom Arzt verordnet als Hausbesuch erfolgen (z.B. bei eingeschränkter Mobilität). Gerne kommen wir bei Bedarf auch in Fördereinrichtungen (z.B. Kindergärten mit Integrationsstatus oder Behinderteneinrichtungen) sowie in Alten- und Pflegeheime.

Die Behandlung muss spätestens 4 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. Aufgrund dieser Frist und möglichen Wartezeiten in unserer Praxis empfehlen wir, sich die Verordnung erst nach telefonischer Terminabsprache mit uns ausstellen zu lassen.

Logopädische Leistungen sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die in gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, werden die Behandlungskosten zu 100% übernommen. Volljährige Personen müssen einen Eigenanteil leisten. Gemäß den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10% der gesamten Behandlungskosten plus 10€ Verordnungsgebühr. Bei volljährigen Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die gesamten Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei privat versicherten Patienten jeder Altersgruppe hängt die Kostenübernahme von den individuell vereinbarten Regelungen mit der jeweiligen Krankenkasse zusammen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kosten bei Privatversicherten nicht bis zu 100% getragen werden und ein Eigenanteil gezahlt werden muss. Dieser wird vor Therapiebeginn durch einen Behandlungsvertrag vereinbart.

Zusätzlich bieten wir auch die Möglichkeit zur Selbstzahlung an. Dies kann die private Kostenübernahme der logopädischen Behandlung bedeuten, falls der Arzt keine Verordnung ausstellt. Des Weiteren bieten wir auch Stimm- und Sprechtraining und Informationsabende für Eltern, Lehrer oder Erzieher in der Schule oder im Kindergarten an (beispielhafte Themen: Meilensteine der Sprachentwicklung, Stottern, Mehrsprachigkeit etc.).

Gerne stehen wir Ihnen bevorzugt telefonisch oder per E-Mail zwecks Terminabsprache zur Verfügung. Falls wir uns gerade in Therapie befinden sollten und nicht persönlich ans Telefon gehen können, möchten wir Sie darum bitten, eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Je nach Störungsbild und Entscheidung des Arztes finden in der Regel 1-2 Therapieeinheiten (in Ausnahmefällen auch mehrere) pro Woche statt. Die Dauer einer Therapieeinheit kann abhängig von der ärztlichen Entscheidung 30, 45 oder 60 Minuten umfassen. Die Regelbehandlungszeit beträgt 45 Minuten. Die logpopädische Behandlung erfolgt gewöhnlich als Einzeltherapie. In der Regel wird vom Arzt eine Verordnung mit 10 Therapieeinheiten (exklusive der Erstbefundung) ausgestellt. Bei Bedarf der Weiterbehandlung können in Absprache zwischen Logopädin und Arzt weitere Verordnungen ausgestellt werden.